Preise...
Wie setzten sich die Preise bei WEB-TSC zusammen? Warum wurde dieser Bereich geändert?
Ausführliche Erklärungen, warum und weshalb wir die Veränderung vorgenommen haben, erfahren Sie im Bereich >>Häufige Fragen<<.
Die Gesamtvergütung für unsere Designleistungen bestehen aus:
- Vergütung für Nutzungsrechtseinräumung.
- Vergütung für Entwurfsarbeiten.
- Vergütung für zusätzliche Leistungen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%).
Ab April 2010 haben wir unsere Preise geändert.
Bei Verträgen, die wir mit Ihnen abschließen, handelt es sich in der Regel um ein gemischtes Vertragsverhältnis, bestehend aus Lizenz- und Werksverträgen.
Der Lizenzvertrag regelt die Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten, ohne die Sie als Auftraggeber das Werk nicht nutzen dürfen.
Der Werksvertrag verpflichtet uns, das von Ihnen bestellte Werk herzustellen. Bedingt durch diese Koppelung (Lizenz- und Werksvertrag) gliedert sich der Designauftrag in zwei Stufen.
Diese Aufteilung wird vom Auftrag an über die Bestätigung und in der Rechnung konsequet sichtbar bleiben.
Einräumung von Nutzungsrechten nach § 31 UrhG
Unsere Entwürfe stellen die persönliche geistige Schöpfung als Urheber dar. Wir räumen Ihnen als Auftraggeber Nutzungsrechte (Lizenzen) in einem vorab abgesteckten Rahmen ein.
Herstellung eines Werks nach § 631 BGB
Das sind die Anfertigungen von Lichtbildern im Bereich Foto-Design oder von Lichtbildwerken oder die Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten in den Bereichen Produkt-, Kommunikations-, Textil-, Modedesign und Text.
Zusätzliche Leistungen
Diese Leistungen, die wir für Sie übernehmen, um Ihren Auftrag in Ihrem Sinne durchführen zu können, werden nach dem Zeitaufwand berechnet.
Beratung, Recherche, Besprechungen, Kontakt, konzeptionelle Vorarbeit, Programmierung, Web-Hosting, Domain-Anmeldung und noch viele andere Tätigkeiten fallen unter diese Rubrik.