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Angebot vor und nach Auftragserteilung

Warum machen wir so viel Wirbel um diese Unterscheidung? Nun, wir haben es schon ein paar Mal erlebt, dass Interessenten meinen, sie könnten unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen ohne dafür etwas zu bezahlen zu müssen.

Diesen Zustand und auch Umstand akzeptieren wir nicht mehr länger!

Wir sind der Meinung, dass die Arbeiten, die wir erstellen - unabhängig von einer tatsächlichen Umsetzung - anständig honoriert werden müssen.

Daher unterscheiden wir prinzipiell zwischen dem Status vor und nach einer AuftragserteilungIn beiden Phasen fallen Kosten an. 

Erstes Angebot 

Sollten Sie sich für ein Angebot interessieren, teilen Sie uns das mit und wir schicken Ihnen ein unverbindliches / verbindliches Angebot zu - ganz, wie Sie es möchten .

Der Besuch bei Ihnen, die erste Planung sowie und deren Dokumentation und die ersten Nutzungsrechtseinräumungen werden dieses Angebot umfassen.

Sind Sie damit einverstanden und es kommt zu unserem Treffen, dann werden Sie danach eine Rechnung über die Leistungserbringung nach unseren ersten Angebot erhalten.

Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein! Hier können Sie und wir immer noch sauber aussteigen, wenn wir uns nicht einig über Ihren Auftrag werden.

Zweites Angebot 

In unserem zweiten Angebot, dass an Sie geht, geht es dann um die Umsetzung der erarbeiteten Wünsche und Bestandteile unseres Treffens, die wir dokumentiert haben.

Erst wenn von beiden Seiten ein Vertrag geschlossen wird, werden die im zweiten Angebot zu erbringenden Leistungen erbracht.